AGB
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
dogwalker & catsitter Services.
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Haustierbetreuung bei dogwalker & catsitter
Wir bieten unseren Kunden die zeitlich befristete Betreuung von Hunden und Katzen an.
Das Service umfasst 3 Betreuungsarten:
- dogwalking: Hundespaziergänge und zusätzlich vereinbarte Betreuungsleistungen
- dogsitting: ganztägige Hundebetreuung mit Nächtigung mit Familienanschluss bei unseren dogsittern
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catsitting: vereinbarte
Katzenbetreuungsleistungen in den Räumlichkeiten des
Kunden.
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Was ist beim Vertrag zu beachten?
Der Kunde schließt mit dem dogwalker & catsitter Service, Geschäftsführerin Elisabeth Nagelreiter, einen Betreuungsvertrag ab.
Der Betreuungsvertrag enthält u.a. einen Fragebogen, in der alle wichtigen Informationen für die Haustierbetreuung vermerkt sind. Zum Beispiel Mitteilungen des Vertrauenstierarztes, Infos zur Haftpflichtversicherung des Tieres oder eine Freilaufbestätigung, wenn dies vom Hundebesitzer gewünscht ist.
Nach Vertragsabschluss übergibt der Kunde den unterschriebenen Vertrag inkl. ausgefüllten Fragebogen an den zugeteilten dogwalker/-sitter bzw. catsitter.
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Wie funktioniert dogwalking?
Die Auftragsbestätigung, bzw. der Betreuungsvertrag gilt als verbindlich bzw. es gilt die jeweilige schriftliche Vereinbarung. Die Buchung ist mit einer Akontierung prompt zu begleichen. Es werden nur definitive getätigte Termine am Ende des Monats gegenverrechnet und dem nächsten Monat gutgeschrieben.
Der Tierbetreuer holt den Hund lt. Absprache von den Räumlichkeiten des Kunden ab und bringt ihn nach dem Spaziergang wieder dorthin zurück.
Der Kunde ist für den fluchtsicheren Zustand seiner Räumlichkeiten verantwortlich.
Zusätzlich vereinbarte Betreuungsleistungen wie Füttern, Fellpflege etc. erfolgen in den Räumlichkeiten des Kunden.
Sind Besuche beim Tierarzt, Hundefriseur oder in der Hundeschule vereinbart, übernimmt dies der dogwalker. Die Kosten dafür werden direkt mit dem dogwalker verrechnet (für diesen Zeitaufwand werden die Tarife des dogwalking herangezogen und mit dem Kunden verrechnet exkl. eventueller Taxikosten; diese müssen ebenfalls vom Tierbesitzer übernommen werden).
Es werden nur Stornos akzeptiert die 24 Stunden vorher schriftlich per E-mail von dogwalker & catsitter Service bestätigt und angenommen werden, ansonsten werden sie verrechnet.
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Wie funktioniert dogsitting?
Der Kunde bringt seinen Hund zum dogsitter und holt ihn unmittelbar nach der vereinbarten Betreuungszeit von dort wieder ab. Das Tier wird für den vereinbarten Zeitraum aktiv in den Familienverband des dogsitter integriert.
Die Betreuung des Tieres erfolgt bis auf die Spaziergänge und nach vorheriger Absprache die Besuche Tierarzt, Hundefriseur oder in die Hundeschule in den Räumlichkeiten des verantwortlichen dogsitter.
Nach Absprache wird der notwendige Transport mit persönlicher Begleitung (Hol- und Bring-Service) von einem dogsitter durchgeführt. Die Kosten dafür werden direkt mit dem dogsitter verrechnet (für diesen Zeitaufwand werden die Tarife des dogwalking herangezogen und mit dem Kunden verrechnet exkl. eventueller Taxikosten; diese müssen ebenfalls vom Tierbesitzer übernommen werden).
Es werden nur Stornos akzeptiert die 24 Stunden vorher schriftlich per E-mail von dogwalker & catsitter Service bestätigt und angenommen werden, ansonsten werden sie verrechnet.
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Wie funktioniert catsitting?
Der catsitter führt die vereinbarten Betreuungsleistungen wie Füttern, Katzenkisterl säubern etc. in den Räumlichkeiten des Kunden durch.
Sind Besuche beim Tierarzt oder Katzenfriseur im Betreuungszeitraum vereinbart, übernimmt der catsitter den Transport. Die Kosten dafür werden direkt mit dem catsitter verrechnet (für diesen Zeitaufwand werden die Tarife des dogwalking herangezogen und mit dem Kunden verrechnet exkl. eventueller Taxikosten; diese müssen ebenfalls vom Tierbesitzer übernommen werden).
In Ausnahmefällen kann auch eine ganztägige Katzenbetreuung mit Familienanschluss in den Räumlichkeiten des catsitter vereinbart werden (siehe dogsitting).
Es werden nur Stornos akzeptiert die 24 Stunden vorher schriftlich per E-mail von dogwalker & catsitter Service bestätigt und angenommen werden, ansonsten werden sie verrechnet.
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Welche Tiere betreuen wir nicht?
Kranke Haustiere mit ansteckenden Krankheiten betreuen wir nicht, auch keine von Parasiten wie Milben und Flöhe befallenen Tiere.
Weitere Voraussetzungen für unsere Tierbetreuung:- Alle notwendigen Schutzimpfungen sind durchgeführt und nicht abgelaufen.
- Ein Floh- und Zeckenschutz ist aktiv.
- Hunde sind gechipt und bei Animal-Data mit den aktuellen Daten registriert.
- Hunde tragen ein Halsband mit einer Erkennungsmarke mit Name und Kontaktdaten des Besitzers.
- Der Hund bzw. die Hunde ist/sind haftpflichtversichert.
- Gültiger Impfpass
Wurde ein Auftrag bereits fix gebucht und ein Haustier erkrankt oder ist nicht geimpft oder gechipt, können wir vom Auftrag zurückzutreten.
In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Kunden eine Stornogebühr von 50 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
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Dürfen Hunde ohne Leine geführt werden?
Unsere Tierbetreuer führen Hunde prinzipiell an der Leine, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann der Hund an den dafür geeigneten Plätzen auch ohne Leine geführt werden.
Wir informieren den Kunden über etwaige daraus entstehende rechtliche Konsequenzen. Der Kunde händigt dem Tierbetreuer eine unterschriebene Freilaufbestätigung aus.
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Wer haftet für Schäden beim Hundespaziergang?
Für den Hundespaziergang stellt der Kunde dem Tierbetreuer alle notwendigen Ausführmittel wie reißfeste Leine, Halsband oder Brustgeschirr mit Erkennungsmarke, Beißkorb etc. zur Verfügung. Der Tierbetreuer verwendet die Ausführmittel ordnungsgemäß.
Wir haften für keine Personen- oder Sachschäden, wenn sich ein Hund, der auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ohne Leine geführt werden darf, während des Spazierganges der Aufsicht des Tierbetreuers entzieht und dies für den Tierbetreuer nicht vorhersehbar gewesen ist. Das gilt auch für Verletzungen des betreuten Hundes.
Weiter haften wir nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch Abriss der Leine oder eines anderen Ausführmittels entstehen oder durch Verrutschen des Beißkorbes. Das gilt auch für Verletzungen des betreuten Hundes.
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Wer haftet für Schäden in den Räumlichkeiten des Tierbesitzers?
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die das Haustier in den Räumlichkeiten des Besitzers verursacht. Das gilt auch für Verunreinigungen durch das Haustier.
Der Tierbetreuer ist berechtigt, diese Verunreinigungen zu beseitigen. Er ist aber dazu nicht verpflichtet (Ausnahme: Reinigung des Katzenklos).
Der Zeitaufwand für die Reinigungsarbeiten können wir dem Kunden in Rechnung stellen.
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Wer haftet für Schäden in den Räumlichkeiten des Tierbetreuers?
Der Kunde haftet für alle Schäden, die das Haustier in den Räumlichkeiten, in Fahrzeugen oder im Garten des Tierbetreuers verursacht. Das gilt auch für grobe Verunreinigungen durch das Haustier.
Wir können dem Kunden die Beseitigung der Schäden oder groben Verunreinigungen in Rechnung stellen.
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Was geschieht im Notfall?
In Notfällen, bei Erkrankungen oder Parasitenbefall des Haustiers ist der dogwalker/-sitter bzw. catsitter berechtigt, einen Tierarzt oder den Vertrauenstierarzt des Tierbesitzers hinzuzuziehen. Wenn dieser nicht erreichbar ist, konsultieren wir die nächst gelegene Tierarztpraxis. Die Tierarztkosten dafür trägt der Kunde, ebenfalls aller dafür notwendigen und anfallenden Kosten. Mit der Auftragsunterzeichnung erteilt uns der Kunde die Vollmacht Tierärzte zu konsultieren.
Sollte es zu Verletzungen, Erkrankungen oder zum Tod des Tieres kommen, haften wir nicht. Ausnahme: Es liegt eine grobe Fahrlässigkeit durch den dogwalker/-sitter bzw. catsitter vor.
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Wie erfolgt die Honorierung unserer Leistungen?
Das Honorar für die vereinbarte Tierbetreuung ist bei Auftragsbeginn zu begleichen.
Zusätzliche Kosten für Transport, Tierarztbesuche, Reinigungsarbeiten oder Besorgungen verrechnen wir im Nachhinein. Bei dogsitting-Aufträgen wird die Buchung erst mit der Akontozahlung eines Tagsatzes verbindlich.
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Was passiert bei Stornierung eines dogsitting-Auftrages?
- Erfolgt die Stornierung eines dogwalker/-sitter bzw. catsitter -Auftrages 6 bis 2 Wochen vor dem Termin, berechnen wir 50 % des Auftragswertes. Bei einer späteren Stornierung 75 %.
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Erfolgte die Stornierung wegen einer Erkrankung, schreiben wir
unseren Kunden die Stornierungskosten gut. Voraussetzungen:
Eine Ersatz-Buchung erfolgt innerhalb von 4 Monaten.
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Beim dogwalker/-sitter bzw. catsitter vor Ort
in seinen Räumlichkeiten bzw. Hotel/Haus/Wohnung/Garten haftet der jeweilige Tierbesitzer für etwaige grobe Verschmutzungen oder Schäden oder Beschädigungen an Möbeln die das Tier, egal welcher Art in dieser Zeit im fremden Haushalt verursacht. Jeder Kunde verpflichtet sich mit seiner Unterschrift entstandene Schäden durch seine eigene Versicherung nach Abklärung, geltend zu machen.
Der Auftragnehmer/Kunde verpflichtet sich, die Auftragsbestätigung (inkl. eventueller Freilaufbestätigung, Mitteilung des Vertrauenstierarztes, Haftpflichtversicherung des Tieres, etc.) korrekt zu unterschreiben und zu übermitteln.
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Jede einzelne dogsitting-Buchung
muss mit einem Tagessatz in bar akontiert werden, erst dann zählt der Auftrag für das „dogwalker-Service“ als verbindlich und fix reserviert.
Da wir nur wenige DOGSITTER-Plätze anbieten, darf ich auf die nachfolgenden Stornobedingungen hinweisen:
Die Buchung gilt nach Absprache und Zusage nach dem Beschnupperungsprobegalopp vor Ort beim DOGSITTER mit dem Akonto von einem Tagessatz als verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, verrechnen wir für die Stornierung sechs bis zwei Wochen vor Beginn fünfzig Prozent des Gesamtpreises und für die Stornierung innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Beginn fünfundsiebzig Prozent des Gesamtpreises. Gerne schreiben wir Ihnen jedoch diesen Betrag bei nachgewiesener Erkrankung für eine weitere Buchung innerhalb der nächsten vier Monate gut.